Nach reiflicher Überlegung (man Beachte den Zeitabstand zwischen diesem und meinem letzten Post!) ist noch anzumerken, dass nicht das gesamte, zum Bau benötigte, Elixier geschützt wird, sondern 'nur' der klaubare Anteil.
Beiträge von DungeonKeeper
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Die haben kein Rathaus stehen....
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Ich würde mit GoWiPe von unten reingehen, als Alternative könnte man auch GoLavaLoonion nehmen. 2 Sterne sind sicher, 3 müssten aber auch drin sein.
WTF was ist denn das?!
Vergiss es. GoWiPe wird grandios scheitern...Die Golems kratzen sich, statt auf die Verteidigung zu gehen, die heißen Hintern, weil die Magier aus lauter Langeweile nicht wissen wohin sie schießen sollen und nutzen die Golempopos als Zielscheibe. Die PEKKAs rennen verwirrt um die Base, weil sie den Eingang zur Clanburg suchen.
Mauerbrecher und Kobolde haben bessere Aussichten auf 3 Sterne...
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Hmmmm...Kobolde?
Meine (Standard)Einheiten für RH 8 sind, bis einschließlich Zauberer alle lvl. 5.
Bei gleichem Platzverbrauch (1 Wohnraum) ist die Bogenschützin doppelt so teuer, wie ein Kobold, was doppelt so viel Elixier schützt.
Bei 200 Platz im Armeelager macht das 40.000 Elixier (Bogi), 20.000 Elexier beim Kobold. Zauberer würden schon 175.000 Elixier 'schützen' (50 x 3.500). Edith: Mauerbrecher schützen 300.000 Elixier auf lvl. 5. Drachen und PEKKA habe ich aussen vor gelassen.
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Mauern können strafrechtlich relevant sein...
Zitat§ 239
Freiheitsberaubung(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Vielleicht sollte man mal einen Juristen fragen, ob es sich, bei der Beschäftigung unserer Dorfbewohner (also die, die an den Bäumen, Pilzen etc. rumfummeln), nicht um das Ausnutzen einer Notlage handelt, da es sich hier um minderbemittelte Bewohner zu handeln scheint, die 'ihr Dorf nicht mehr finden, wenn man es umbenennt'.
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Sodele...und jetzt kommen wir alle hier mal ein bißchen runter...
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...auch die 'Rotzgöre', als 'neue dunkle Einheit', mein ich auf einer anderen Clanwebseite schon gesehen zu haben...sollte es so sein...frag den ersteller der/des Bildes um Genehmigungen...
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'Feil mal an der Taktik...We are to old, to die young'
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Ich bin wohl Wimmelbildlooser :o)
...aber verstanden hab ichs jetzt
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